Unfähiger oder unwilliger Datenschutz bei Alcatel?
Was für Beschäftigte in jedem Unternehmen schon schwer genug ist, eine komplette Datenauskunft zu bekommen, ohne den Zorn der Manager auf sich zu ziehen, das geht selbst nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen Alcatel-Lucent nicht. Man bekommt einfach keine komplette gesetzliche Datenauskunft nach BDSG § 34, sondern nur Häppchenweise einzelne Datenteile und auch nur dann, wenn man ausdrücklich danach fragt.
Wozu der Datenschutz des Unternehmens gut ist, kann man nicht erkennen, wenn er dabei sogar überflüssig gewordene Daten aus der Vergangenheit liefert, die längst gelöscht sein müßten. Beispielsweise wurden noch über 30 Jahre alte Bewerbungsdaten des Mitarbeiters gespeichert, der nach vielen Berufsjahren als Rentner ausgeschieden ist. Ob das Unternehmen den Rentner vielleicht noch einmal einstellen will, ohne ihn dazu fragen zu müssen?
Es darf gezweifelt werden, daß die Speicherung derart veralteter Daten überhaupt noch unter Datenschutz fällt. Ist das nicht die Datensammelwut, die gesetzlich verhindert werden soll? Jedenfalls schützt es nicht die Daten Betroffener, bestenfalls die Daten, die ein Unternehmen zur Betreuung von Angestellten erhalten hat.
Zu alledem sind Aufsichtsbehörden chronisch unterbesetzt und können nur sporadisch ein paar Fragen stellen. Da fragt man sich schon was dieser Datenschutz noch leistet außer einer willigen Hilfe für die Unternehmen, um die wirkliche Umsetzung des Datenschutzes zu verhindern.
Was sind das eigentlich für Hohlköpfe, die das nicht schon längst hätten wissen und ändern müssen?