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Sammelklage von Reisenden wegen Sturheit

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:19
Im Streit zwischen Bahn und Gewerkschaft der Lokführer (GdL) ist keine Einigung in Sicht. Können Reisende, die mit weiteren Behinderungen rechnen, eine Sammelklage einreichen?

Der Streik zwischen Lokführern und Bahn geht unversöhnlich weiter und jeder bezichtigt den anderen der Sturheit , nachdem sich lange genug Gerichte damit beschäftigt haben. Immense volkswirtschaftliche Schäden werden errechnet, mit denen bereits alle Wünsche erfüllt werden könnten. Sehr viele Bahnreisende werden tagtäglich behindert.

Die Fronten sind dennoch derart verhärtet, weil es der Bahn mehr darauf ankommt, Stärke zu zeigen, statt auf die eigenen, für sie nicht unwichtigen Beschäftigten zuzugehen. Müssen die Bahnmanager ihre 300% Gehaltssteigerungen rechtfertigen? Die Bahn scheint solange warten zu wollen, bis die vielen geschädigten Bahnreisenden Sammelklagen einreichen.

Die Erneuerung der schon oft gehörten Argumente der Tarifeinheit und die Angst vor Nachahmern beendet den Konflikt nicht. Wenn es beim gemeinsamen Kaffeetrinken bleibt, in dem über das schon monatelang bekannte Angebot noch einmal gesprochen wird, sind Zweifel berechtigt. Man hat das Gefühl, solche Gespräche werden von der Bahn nur zur Unterbrechung und weiteren Verlängerung des Streiks genutzt.

Schließlich muß man erkennen, dass sich die GdL bereits bewegt hat und von der 31%igen Forderung abgerückt ist, während die Bahn weiter bei 4,5% bleibt. Deshalb ist der nächste Schritt der Bahn längst überfallig.

Wenigstens wird wieder über die Eigenständigkeit in einem Tarifgefüge gesprochen, um mehr Wettbewerb unter den Gewerkschaften zuzulassen. Solcher Wettbewerb ist zwar ungewohnt, hat aber noch nie geschadet. Auch das Argument sollte schnell vergessen sein, es soll schlecht sein, wenn sich Gewerkschaften um mehr Mitglieder bemühen. Warum soll die Leistung von Interessenvertretern nicht honoriert werden?

Auch in Frankreich geht der Bahnstreik gegen die Verlängerung des Rentenalters weiter, genug Stoff für deutsch-französische Sammelklagen gegen Reisebehinderungen durch Bahngesellschaften und die dahinter stehenden Regierungen als Eigentümer.

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