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Maulkorb für Betriebsräte?

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:21
Wenn Betriebsräte die Probleme nicht nennen können, wer soll das dann? Wie können Betriebsräte über ihre Arbeit berichten?

Wie lassen sich die Grenzen der Schweigepflicht von Betriebsräten, die im BetrVG geregelt ist, zugunsten der verfassungsmäßigen Meinungsfreiheit erweitern? Bisher kämpfen Gewerkschaften darum, daß kritische Meinungen nicht eingeschränkt werden.

Unbestritten sind die Grenzen der Meinungsfreiheit dort, wo sie andere Gesetze verletzen. Das wird, wie ver.di ausführlich erläutert hat, gern von Arbeitgebern zu weiteren Einschränkungen benutzt. Sogar Gerichte spielen manchmal mit. Wenn auch diese Einschränkung nicht haltbar ist, weil der Umfang der Schweigepflich ebenfalls klar geregelt ist, machen es sich Betriebsräte manchmal selbst schwer und bauen dazu eigene Regeln.

Ob die mit Mehrheiten in einzelnen Betriebsräten geschaffenen Regeln halten, was sie beabsichtigen, dürfte ebenso zweifelhaft sein, weil Betriebsräten keine gesetzgeberische Funktion zugestanden ist. Ist es doch nur der Versuch, Minderheiten wie beim Opel Streik nicht hochkommen zu lassen. Das mag so weit gehen, daß Ergebnisse von Abstimmungen im Betriebsrat geheim sein sollen.

Wie wollen Betriebsräte ihre Informationspflichten gegenüber ihren Wählern erfüllen, die sie vertreten sollen, wenn sie sich selbst zusätzliche Schweigepflichten auferlegen?

Die Frage erhöhter Schweigepflichten mag theoretisch interessant sein. Allerdings wird sie nur Unverständnis bei den Belegschaften aufwerfen. Sie wollen doch von ihnen Gewählten nicht, daß sie sich nur mit sich selbst beschäftigen. Vielmehr erwarten Beschäftigte, daß alle Barrieren zwischen ihnen und ihren Betriebsräten verschwinden, damit diese sich umsomehr mit dem Arbeitgeber auseinandersetzen.

In diesem Sinne ließe sich der Ver.di Artikel zur "Öffentlichkeitsarbeit":http://www.verdi.de/aktive/Oeffentlichkeitsarbeit_ausbauen/medien_nutzen_-_rechte_kennen/alles_was_recht_ist vom 3.5.06 immer weiter ausbauen.

(3) Kommentare

Anonymer Benutzer 15.08.2008 11:09
Stell dir vor, die Belegschaft hätte die Möglichkeit zu unterscheiden, welches die guten und die weniger guten Betriebsratsmitglieder sind. Was würde dann wohl bei der nächsten Betriebsratswahl passieren?
Also verordnet vielfach der Betriebsrat quasi durch Mehrheitsbeschluss allen seinen Mitgliedern einen Maulkorb. Die Belegschaft sieht im Betriebsrat dann zwar oftmals den viel zitierten Geheimbund vor sich, aber bei der nächsten Wahl hat sie dadurch keine zusätzlichen Entscheidungskriterien. Somit können vom Betriebsratsgremium größere Änderungen hinsichtlich seiner Zusammensetzung erfolgreich abgewehrt werden.
Ein Mitarbeiter ist deshalb gezwungen, alle Betriebsratsmitglieder einzeln und im 4-Augen-Gespräch hinsichtlich ihrer Eignung zu überprüfen. Eine einfachere und bessere Möglichkeit sehe ich gegenwärtig leider nicht. Aber vielleicht fällt ja den Lesern dazu noch etwas ein.
Halte diesen Zustand für untragbar und musste ihn als Betriebsratsmitglied selbst miterleben.
Anonymer Benutzer 15.08.2008 11:09
Findet die BR-Wahl nach der Persönlichkeits- oder Listenwahl statt. Bei der Liste hat man weniger Einfluß auf die gewählten BR. Man kann eine Liste wählen oder nicht. Selbst bei eine Persönlichkeitswahl hat der Listenplatz einfluß auf das Wahlergebnis. Nur hier können Personen durch die Stimmabgabe bevorzugt werden.
Anonymer Benutzer 15.08.2008 11:09
Da man bei einer Listen- bzw. Verhältniswahl der Wähler lediglich ein Kreuz zur Verfügung hat, ist eine vorhergehende „Untersuchung“ der jeweils ranghöchsten Kandidaten von noch größerer Bedeutung als bei einer Personen- bzw. Mehrheitswahl, obwohl die Einflussmöglichkeiten des Wählers leider deutlich geringer sind.