Online-Demos sind keine Gewalt
Mit dem Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt 1 Ss 319/05 wird eine Verurteilung der 1. Instanz zurechtgerückt und festgestellt, daß eine Online Demo keine Gewalt ist, die zu bestrafen wäre.
Inhalt des Verfahrens ist eine Online organisierte Demo, die sich gegen die Abschiebepraxis richtete. Festgestellt wird, solche Online Aktionen sind keine Gewalt, Nötigung oder Drohung mit einem empfindlichen Übel. Im Einzelnen hatte eine Gruppe Libertad organisiert, gemeinsam eine Seite der Lufthansa aufzurufen. Das sei noch nicht einmal eine zu werurteilende Ordnungswidrigkeit.
Das OLG hat damit in einer weiteren Entscheidung über Online Aktionen Recht gesprochen, die u.a. in heise vom 1.6.06 kommentiert werden.