Sie sind hier: Startseite Benutzer valter's Home Gewerkschaft Online-Demos sind keine Gewalt

Online-Demos sind keine Gewalt

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:21
Das OLG Frankfurt kassierte eine Verurteilung eines Libertad Aktivisten, der sich mit einer Online Aktion gegen das Deportations Business und die menschenverachtende Abschiebepraxis richtete, Az. 1 Ss 319/05.

Mit dem Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt 1 Ss 319/05 wird eine Verurteilung der 1. Instanz zurechtgerückt und festgestellt, daß eine Online Demo keine Gewalt ist, die zu bestrafen wäre.

Inhalt des Verfahrens ist eine Online organisierte Demo, die sich gegen die Abschiebepraxis richtete. Festgestellt wird, solche Online Aktionen sind keine Gewalt, Nötigung oder Drohung mit einem empfindlichen Übel. Im Einzelnen hatte eine Gruppe Libertad organisiert, gemeinsam eine Seite der Lufthansa aufzurufen. Das sei noch nicht einmal eine zu werurteilende Ordnungswidrigkeit.

Das OLG hat damit in einer weiteren Entscheidung über Online Aktionen Recht gesprochen, die u.a. in heise vom 1.6.06 kommentiert werden.

(0) Kommentare