Beleidigter Chef will Betriebsräte der Homburger Bettenwelt rauswerfen
Im Dezember 2010 hatte das Kasseler Arbeitsgericht auch im vierten und letzten Verfahren gegen Betriebsratsmitglieder der Firma Bettenwelt in Homberg (Efze) die Kündigung für unwirksam erklärt. Dass der Chef nicht immer "Recht" bekommt, will die Geschäftsleitung nicht akzeptieren und hat in drei von vier Fällen Widerspruch eingelegt.
So wird sich das LAG in Frankfurt am 9. Mai in dem ersten Verfahren gegen Tanja Dotzert (stellvertretende BR-Vorsitzende) mit der Frage, beschäftigen, ob die außerordentliche Kündigung der Betriebsräte nicht doch zu Recht ausgesprochen werden kann. Anlass für die von der Geschäftsleitung angestrebten fristlosen Kündigungen war ein Streit um den Einsatz von Leiharbeit und Fremdfirmen, um Leistungskontrollen, Abmahnungen und Kündigungen , der im Januar 2010 begann.