LAG: Krise ist kein Entlassungsgrund
Die Krise wird für vieles benutzt, nicht nur zum Abzocken der Gelder von der Bundesanstalt für Arbeit bei Kurzarbeit , sondern auch bei Kündigungen. Doch so einfach ist das gar nicht, wie erst das Rheinland-Pfälzer Landesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 24.4.09 mit Az.: 9 Sa 35/09 bestätigte.
Warum sollten auch die grossen Konzerne wie Siemens oder Alcatel , die schon viele Jahre jammern, weil die Manager zuwenig Bonus bekommen, weiter ihre Beschäftigten auf Kosten des Staates rauswerfen.
Noch schwieriger ist es, wenn Konzerne die Kurzarbeit beantragen aber gleichzeitig entlassen wollen. Was sie dem Arbeitsamt vorlügen, dass sie krisenbedingt kurzfristig in Schwierigkeiten sind, stimmt dann nicht bei den Entlassungsgründen, die Richter prüfen. Das gilt besonders dann, wenn sie schon vor der Krise entlassen haben und nachher weiter entlassen wollen. Deutlich wird diese Entlassungsabsicht, wenn die Konzerne sich weigern, in der Vereinbarung über Kurzarbeit mit dem Betriebsrat sich weigern, eine längere Dauer für den Ausschluß von Kündigungen festzulegen.
Weitere Kommentare zu diesem LAG Gerichtsurteil stehen bei der Märkischen Allgemeinen vom 24.8.09 und bei der NN vom 25.8.09 .