Werden gewerkschaftliche Emails verboten?
Die Gewerkschaft Verdi hatte mit Hilfe von Rundmails an mehr als 3000 Arbeitnehmer über einen geplanten Stellenabbau informieren wollen. Sie beruft sich darauf, daß solche Nachrichten als Information der Beschäftigten und als Werbung innerhalb der rechtmäßigen gewerkschaftlichen Betätigung durch die verfassungsrechtlich garantierte Koalitionsfreiheit geschützt sind.
Die Gesellschaft Sparkassen Informatik (SI) dagegen geklagt, dass Verdi die E-Mails mit Informationen zu den geplanten Umstrukturierungen ohne ihr Einverständnis an die dienstlichen Adressen der Mitarbeiter geschickt hatte.
Die Frankfurter Richter verwiesen die Gewerkschaft auf andere Möglichkeiten wie das Aufhängen von Plakaten oder das Verteilen von Flugblättern am Ausgang des Betriebes und verurteilten die Gewerkschaft, die das Urteil als antiquirt anfechten will, FAZ vom 11.5.07.