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Diskriminierung von UPS Beschäftigten beim Urlaub

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:21
Bundesurlaubsgesetz § 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs: Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.

Durch das im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist auch der weltweit tätige Paketdienstleister UPS verpflichtet, Diskriminierungen zu unterlassen, zu verhindern oder zu beseitigen. Eine solche Diskriminierung liegt hier vor, wenn "UPS keinen Urlaub gewährt":news20070511-001/ oder nur in Form einer Bereitschaft, denn Bereitschaft ist kein Urlaub, wie es ausdrücklich im "Bundesurlaubsgesetz in § 8":http://bundesrecht.juris.de/burlg/__8.html enthalten ist:

**Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.**

Umso bedauerlicher ist es daher, wenn UPS Verantwortliche, die ausdrücklich in einem Email gesondert um eine Stellungnahme gebeten wurden, bisher nicht einmal antworten. Da kann UPS noch lange nach einer Ausrede suchen, um ein Dementi der hier dargestellten falschen Urlaubspolitik kommt der Konzern nicht herum. Sonst muß er sich auf eine Klage wegen Diskriminierung einstellen. Und so eine Klage kann von jedem Ausgeschiedenen schnell eingereicht werden, nicht nur, wenn er sich über die sonstige Behandlung bei UPS ärgert.

(2) Kommentare

Anonymer Benutzer 15.08.2008 11:09
Im Center Rottweil bekommt eine Hand voll Lutscher planmässig Urlaub. Der Rest muss zur Arbeit erscheinen, wenn es dann möglich ist gibt es Urlaub und mann darf wieder gehen. Hauptsache Benzin verfahren. Aber bei diesem "MANAGEMENT-DER-GESCHEITERTEN-EXISTENZEN" sind das noch die kleineren Schandtaten. Bald kommt der grosse Knall, da wird so mancher Aktienempfänger noch bitterlich weinen.
Anonymer Benutzer 15.08.2008 11:09
Urlaub mit Rufbereitschaft kenne ich nicht (Hub). Aber daß Leute heimgeschickt werden (wäre gut wenn du heute Urlaub nimmst) wenn mal zu viele da sind. Ist natürlich offiziell kein Zwang. Aber sie fragen nur die befristeten und die wissen was sie antworten müßen.