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Leiharbeiter nach CGZP-Tarif ?

erstellt von cyberactivist zuletzt verändert: 30.12.2009 18:33
Falls der Pseudo-Gewerkschaft CGZP auch in den nächsten Instanzen der Gewerkschaftsstatus aberkannt wird, haben alle LeiharbeiterInnen, die unter dem CGZP-Tarifvertrag gearbeitet haben, rückwirkend zum 01.01.2006 (oder ab 01.01.2010, rückwirkend zum 01.01.2007) Ansprüche auf höhere Löhne aus ihren Beschäftigungsverhältnissen. In diesem Zusammenhang werden Klagen für die LeiharbeiterInnen geführt werden.

Das Forum chefduzen.de hat in Verbindung mit dem Büro von Günter Wallraff den Rechtsanwalt Prof. Dr. Rüdiger Knaup mit Sitz in Bochum dafür gewinnen können, die LeiharbeiterInnen, welche vom Tarifvertrag der CGZP betroffen sind oder waren, vor Gericht zu vertreten.

Jeder Leiharbeiter -deutschlandweit- kann sich an die Kanzlei wenden. Sinn der Aktion ist es, rechtzeitig eure Ansprüche zu sichern.

Falls der Gewerkschaft CGZP auch in den nächsten Instanzen der Gewerkschaftsstatus aberkannt wird, haben alle LeiharbeiterInnen, die unter dem CGZP-Tarifvertrag gearbeitet haben, rückwirkend zum 01.01.2006 (oder ab 01.01.2010, rückwirkend zum 01.01.2007) Ansprüche auf höhere Löhne aus ihren Beschäftigungsverhältnissen. In diesem Zusammenhang werden wir Klagen für die LeiharbeiterInnen führen.

Alle Formalitäten werden hierbei von der Kanzlei erledigt. Sie reicht Klagen ein, stellt für euch auch die Anträge auf Prozesskostenhilfe oder klärt Formalitäten mit der Rechtsschutzversicherung. Falls nichts von beidem greift, findet sich sicher auch ein Weg.

Falls Ihr Rückfragen habt, wendet euch an:

admin@1oglinks.de

oder

cyberactivist@chefduzen.de

oder nehmt direkt Kontakt mit der Kanzlei auf:

Prof. Dr. Rechtsanwalt Rüdiger Knaup http://www.ra-knaup.de

Doktor-Ruer-Platz 6
44787 Bochum
Telefon: 0234-60270-0
Telefax: 0234/60270-20

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