Leiharbeiter nach CGZP-Tarif ? Sichere Deine Ansprüche!
erstellt von cyberactivist
—
zuletzt verändert:
24.07.2011 14:27
- Leiharbeiter nach CGZP-Tarif ? — erstellt von cyberactivist — zuletzt verändert: 30.12.2009 18:33
- Falls der Pseudo-Gewerkschaft CGZP auch in den nächsten Instanzen der Gewerkschaftsstatus aberkannt wird, haben alle LeiharbeiterInnen, die unter dem CGZP-Tarifvertrag gearbeitet haben, rückwirkend zum 01.01.2006 (oder ab 01.01.2010, rückwirkend zum 01.01.2007) Ansprüche auf höhere Löhne aus ihren Beschäftigungsverhältnissen. In diesem Zusammenhang werden Klagen für die LeiharbeiterInnen geführt werden.