Prozesstermin Babylon gegen Basisgewerkschaft
Wann |
16.02.2010 von 10:30 bis 12:30 |
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Wo | Berlin, Magdeburger Platz 1, Saal 233 |
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Am 16. Februar 2009 geht es in die nächste Runde in Sachen Gewerkschaftsfreiheit in Deutschland. Im Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wird über die Frage verhandelt, ob es der FAU Berlin untersagt bleibt, einen Boykott gegen das Babylon Mitte zu verhängen. Gegen das Urteil aus dem letzten Jahr hatte sie Berufung eingelegt. Dort wurde der FAU Berlin per Einstweiliger Verfügung der Boykott verboten, weil sie als angeblich „nicht tariffähige Gewerkschaft“ zu keinen Arbeitskampfmaßnahmen aufrufen dürfe. Das bedeute konkret, dass Beschäftigten des Babylon Mitte untersagt wurde, über die Arbeitnehmerorganisation ihrer Wahl einen Haustarifvertrag zu erkämpfen.
Die Begründung der Einstweiligen Verfügung, die FAU Berlin sei nicht tariffähig, betrachtet das Landgericht Berlin wiederum als Grundlage, der FAU die letzten Rechte als Gewerkschaft zu entziehen, also auch, sich als solche zu bezeichnen. Ein mehrfacher Skandal: zum einen auch deswegen, weil selbst nach deutschem Arbeitsgerichtgesetz Tariffähigkeitsfragen in ordentlichen Hauptsacheverfahren geklärt werden müssen; zum anderen, weil noch nie in der BRD einer Arbeitnehmervereinigung in einem laufenden Arbeitskampf die Tariffähigkeit aberkannt wurde – und schon gar nicht auf Ansinnen des Arbeitgebers. Bosse und Richter geben sich somit die Hand und sorgen somit für ein de-facto-Gewerkschaftsverbot in Deutschland, das zudem jederzeit Haftstrafen für FAU-VertreterInnen zur Folge haben kann, falls sie es nur wagen sollten, das Wort „Gewerkschaft“ in den Mund zu nehmen.