Ordnungsgeld zahlen – oder Haft für die Sekretäre der FAU Berlin
Nun ist es amtlich. Die FAU Berlin darf sich auch in ihrer Satzung nicht als Gewerkschaft bezeichnen. Mit der Begründung, sie habe dadurch gegen eine Einstweilige Verfügung verstoßen, wurden 200 Euro Ordnungsgeld – ersatzweise vier Tage Haft – verhängt.
Zwar hatte die FAU Berlin den Begriff „Gewerkschaft“ aus
all ihren Veröffentlichungen entfernt, als ihr dies per Einstweiliger
Verfügung auferlegt worden war. Allein in der Organisationssatzung blieb
das verbotene Wort noch bis Mitte März 2010 stehen, da eine
Satzungsänderung mehrere Vorgänge erfordert. Im Februar 2010 beantragte
die Geschäftsführung des Kinos Babylon Mitte dann die Verhängung einer
Ordnungsstrafe. Auch die Einstweilige Verfügung, durch die zum ersten
Mal in der Geschichte der BRD einer Arbeitnehmerorganisation verboten
wurde, sich Gewerkschaft zu nennen, wurde von der Geschäftsführung des
Kinos angestrengt, dessen Belegschaft in ihrem Arbeitskampf von der FAU
unterstützt wird.
Dass nun für die Benutzung des Wortes „Gewerkschaft“ sogar eine Strafe
verhängt wurde, dürfte eine weitere Premiere in der bundesdeutschen
Geschichte sein. „Wie sollen Arbeitnehmer sich so effektiv und
unabhängig organisieren und für ihre Rechte einsetzen können?“, fragt
Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin. „Es geht nicht nur um einen Namen,
sondern darum, dass an den Status einer Gewerkschaft gewisse Rechte
gekoppelt sind, die uns auf diese Weise verwehrt bleiben. Dass wir jetzt
auch noch eine Strafe zahlen müssen, ist unglaublich.“
Am 10. Juni 2010 findet beim Kammergericht Berlin der Berufungsprozess
zum Verbot statt.
Diese Nachricht wurde übernommen von http://www.fau.org/verbot/art_100502-182318.
Wertvolle Hintergrundinformationen enthält der Artikel "Die gelbe Gefahr. Vom Betriebskonflikt zum Gewerkschaftsverbot" von Gregor Zattler auf Labournet: http://www.labournet.de/diskussion/gewerkschaft/real/zattler1.pdf.