FAU Berlin gewinnt Prozess um Gewerkschaftsfreiheit
Die FAU darf sich wieder Gewerkschaft nennen. Richter Neuhaus betonte dabei die Wichtigkeit der Meinungsfreiheit als Grundrecht. Eine Koalition von Arbeitnehmern müsse „für sich reklamieren können, dass sie eine Gewerkschaft sei, und zwar unabhängig davon, ob sie es arbeitsrechtlich tatsächlich ist“.
Im Dezember 2009 hatte die Babylon-Geschäftsführung der FAU
Berlin per Einstweiliger Verfügung verbieten lassen, sich
Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu nennen. Die FAU Berlin hatte
als stärkste Gewerkschaft im Betrieb einen Haustarifvertrag zur
Verhandlung vorgelegt.
Die FAU versteht sich als
anarchosyndikalistische Basisgewerkschaft, die für eine kämpferische
Betriebsarbeit von unten eintritt.