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FAU Berlin gewinnt Prozess um Gewerkschaftsfreiheit

erstellt von Max Moritz zuletzt verändert: 11.06.2010 09:06
11.6.2010. Vor dem Kammergericht Berlin wurde gestern die einstweilige Verfügung zum De-Facto-Verbot gegen die Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) Berlin aufgehoben.

Die FAU darf sich wieder Gewerkschaft nennen. Richter Neuhaus betonte dabei die Wichtigkeit der Meinungsfreiheit als Grundrecht. Eine Koalition von Arbeitnehmern müsse „für sich reklamieren können, dass sie eine Gewerkschaft sei, und zwar unabhängig davon, ob sie es arbeitsrechtlich tatsächlich ist“.

Im Dezember 2009 hatte die Babylon-Geschäftsführung der FAU Berlin per Einstweiliger Verfügung verbieten lassen, sich Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu nennen. Die FAU Berlin hatte als stärkste Gewerkschaft im Betrieb einen Haustarifvertrag zur Verhandlung vorgelegt.

Die FAU versteht sich als anarchosyndikalistische Basisgewerkschaft, die für eine kämpferische Betriebsarbeit von unten eintritt.

Presseerklärung der FAU Bericht Junge Welt

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