Datenspionage durch Siemens
erstellt von dave
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zuletzt verändert:
27.12.2014 01:13
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Liebe Christa,
deine Frage finde ich außerordentlich wichtig. Angesichts der Tatsache, daß die 20-Uhr-Nachrichten mit der Ankündigung von Siemens, Leute entlassen zu wollen begannen, bist du sozusagen am Startblock der anderen Seite.
Du wirfst die Frage auf, inwieweit die Staatsanwaltschaft ein Interesse daran hat, die Spioniertätigkeit von Siemens aufzudecken.
Es gibt sicher auch einzelne Staatsanwälte, die solche Machenschaften nicht decken wollen. Es gibt in allen Bereichen, Menschen, die sich weder mißbrauchen, belügen oder unterdrücken lassen wollen. Sie sind die eigentlich Wichtigen. Und wenn das Ganze hundertmal so aufgebaut ist, daß die Staatsanwaltschaft im Interesse der Monopole funktioniert - gibt es stets diese selbständig denkenden Menschen, die nicht alles mitmachen und den Weg suchen, wie man es richtig machen muß.
Auf die können wir setzen.
Gruß Friederike
Sie werden es zwar versuchen, die Sache unter den Teppich zu kehren. Aber soweit ich Heribert kenne wird er dies auf keinen Fall zulassen. Im Gegensatz zu anderen ist Heribert ein Idealist. Er läst sich mit und durch nichts und niemanden erpressen.
Heribert ist ein Mensch, der sich bedingungslos für die Rechte der Arbeitnehmer einsetzt, der uns sogar gelehrt hat eben einfach nur Mensch zu bleiben. Man kann sehr viel von ihm lernen, jede Sekunde zuhören und Diskussion mit ihm ist eine einzige Bereicherung.
Nur so viel, wenn er mich zumindest braucht, dann bin ich für ihn da. Nur zu schade, das es nicht noch mehr von ihm gibt.
Bei denjenigen, die versuchen Arbeitnehmer ihrer Rechte zu berauben ist er gefürchtet, selbst dann noch als er nicht mehr im Betrieb ist.
Das mit den Telefongesprächsaufzeichnungen dürfte sich meiner Meinung nach nur auf die internen Rechnungen bezihen. Wenn aber der Inhalt der Gespräche gemeint war, dann sollte man dann unbedingt mit aller Härte des Gesetzes dagegen vorgehen. Aber was da fehlt ist meist der Beweis und Zeugen. Falls ihr aber welche kennt, dann schickt doch NCI mal ne Mail.
logo oder
Lieber Anonymous, wenn Du schreibst "Alle Telefongespräche werden aufgezeichnet! Es geht nicht um die Rechnungen oder eine Einzelverbindungsübersicht", deckt
sich das nicht mit meinem Wissen (abgesehen davon dass die Firma viel
zu tun hätte, wenn sie auch noch Telefongespräche auswerten wollte, und ohne
Auswertung macht auch die Aufzeichnung keinen Sinn).
Im Fall Heribert waren m.W. auch "nur" Dateien und EMails von der Bespitzelung betroffen. (Das reicht ja auch schon!)
Andererseits: Nur dass ich es nicht weiss, heisst bekanntlich nicht dass es
das nicht gibt. Wenn Du also nicht nur vermutest, sondern definitiv aus sicherer Quelle weisst,
dass Telefonate aufgezeichnet werden, wäre es schön wenn Du genauere Infos dazu
dem NCI melden könntest.
Noch ein Kommentar zum Thema "Staatsanwaltschaft": Die hat in dem ganzen
Vorgang m.E. noch mehr angestellt als Siemens selbst. Denn die Staatsanwaltschaft
war es doch, die (m.E. rechtswidrig) die Firma Siemens selbst mit der
Datenauswertung beauftragt hat. Wenn dann die Firma Siemens diese nette Gelegenheit
nutzt ist das nicht wirklich überraschend. Dass nun ausgerechnet die
Staatsanwaltschaft diese Vorgänge hochmotiviert aufklären will, darf somit
bezweifelt werden. Aber wir werden's ja sehen. Ich schätze, ohne den Druck
der Öffentlichkeit läuft da gar nichts.
Die Begründung dafür, dass die Gespräche aufgezeichnet wurden, war: Es könnte sein, dass später Uneinigkeit über den Gesprächsinhalt mit den Kunden auftritt. Dann ist man in der Lage, nachzuprüfen, was tatsächlich vereinbart wurde.
Sollte ein Zeuge, der die Firma noch nicht verlassen hat, das aussagen, dann dürfte er ziemlich sicher in Schwierigkeiten geraten.
Im vorliegenden Fall geht es zwar um die Auswertung der BR-Daten und E-Mails, da die IGM aber den Eindruck erweckt hat, es handle sich um einen bedauerlichen Einzelfall, musste man auch auf diesen Fall hinweisen. Zumindest sollte man sich bei Telefonaten mit dem BR bewußt sein, dass der Inhalt derselben möglicherweise auch vom Arbeitgeber zur Kenntnis genommen wird.
Alles Unsinn, Kindskram, Rufmord. Selbstverstaendlich haelt sich die BL 100% an geltende Gesetze und beachtet den Datenschutz.
... andererseits wuerde ein Anruf des Kanzlers (Neuer und Alter)
bei Dutzfreund AR Vorsitzender genuegen, um evtl. Uebereifrige PAler zurueckzupfeifen, ... andererseits habe ich, DC, schon immer davor gewarnt, den Firmen-PC fuer anderes als nur Kundenbetreuung zu benutzen!
Lieber DC,
hätte sich die BL 100% an geltende Gesetze gehalten, dann hätte sie nicht soviele Prozesse am AG/LAG verloren. Ob sie den Datenschutz beachtet wird möglicherweise die Staatsanwaltschaft feststellen.
Die PCs des BR sind dafür da, dass selbiger seiner Arbeit nachkommen kann. Da die BR-Arbeit vertraulich ist, sind auch die Daten desselben vertraulich. Wenn sich jemand bei Problemen wie Mobbing, weil er Schwierigkeiten mit seinen Arbeitsbedingungen aufgrund einer Behinderung oder was weiß ich was an den BR wendet, muss er absolut sicher sein, dass der Arbeitgeber nichts davon erfährt.
Deswegen sind E-Mails an, Telefongespräche mit und Daten des BR erstens zulässig (wir leben nicht mehr im Mittelalter und bedienen uns daher nicht unbedingt der Brieftaube als Medium) und zweitens für den Arbeitgeber tabu.
[quote
C format="text/plain"].
... andererseits wuerde ein Anruf des Kanzlers (Neuer und Alter)
bei Dutzfreund AR Vorsitzender genuegen, um evtl. Uebereifrige PAler zurueckzupfeifen, ...
[/quote]
Der amtierende Kanzler und seine Rivalin haben im Moment bestimmt andere Sorgen. Aus deren Sicht handelt es sich hier wohl tatsächlich um Kleinkram, aber für die Betroffenen sieht das freilich anders aus. Darum muss sich ein Anwalt der Sache annehmen und, falls erforderlich, wird der Streit vor Gericht beigelegt. Wofür haben wir denn Gerichte? Da muss sich keiner beleidigt fühlen oder einen Rufmord fürchten, DAS wäre dann nämlich wirklich kindisch!

Du kannst sicher sein, dass es die Gerichte beschäftigen wird. Doch "wozu haben wir eine Staatsanwaltschaft?" Damit die Siemens ohne richterlichen Beschluss beauftragt, zu schnüffeln? Diese Verfilzung finde ich mindestens genauso schlimm wie die Schnüffelei selbst.
Und Kanzler und Rivalin sollten sich schon mal Gedanken machen, wohin das führt, wenn sich Großkonzerne alles erlauben können! Das wäre wichtiger als dümmliche TV Duelle.
[quote:Heidi format="text/plain"]Darum muss sich ein Anwalt der Sache annehmen und, falls erforderlich, wird der Streit vor Gericht beigelegt. Wofür haben wir denn Gerichte? Da muss sich keiner beleidigt fühlen oder einen Rufmord fürchten, DAS wäre dann nämlich wirklich kindisch![/quote]Es handelt sich hier nicht um eine Streitsache in einem Zivilprozeß, die in einem Prozeß durch Vergleich beigelegt werden könnte, sondern um eine Strafsache.
In einem Strafverfahren braucht für gewöhnlich der Angeklagte einen Rechtsanwalt, nicht das Opfer der Straftat. Die bayerische Staatsanwaltschaft ermittelt hier in einer Strafsache, in die sie offenbar selbst mit verwickelt ist. Sie hat vermutlich kein Interesse, eigene Fehler aufzudecken.
Um zu verhindern, dass etwas vertuscht wird, müsste jemand anders ermitteln.
Wer Straftaten als Kinderkram abtut, disqualifiziert sich doch selbst. Danach wären Top-Manager wie strafunmündige Kinder zu brachten. Da könnte man ja vermuten, daß DC sich an an der Abhöraktion des Betriebsrates beteiligt hat und davon möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich distanzieren. valter
Fakt ist: Es gibt keine Datenspionage durch Siemens! Es gilt bis zur rechtskraeftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung! Und keiner wird es waqen, einen fuehrenden Konzern anzuklagen oder gar zu verurteilen! Einfach den neuen oder alten Kanzler fragen! Und Staatsanwaelte betreiben auch keinen Selbstmord!
Vor den Konzernen knickt jeder ein, Politik, Gewerkschafter, Mitarbieter, einfach wundervoll. Nur NCI nicht! ... noch nicht, leider, aber es kommt!
Und damit es keine Bauernopfer gibt, haben sich clevere PAler wie z.B. DC rechtzeitig nach Karstadt oder anderswo abgeseilt!
Lieber Daniel,
es wird kein Strafverfahren gegen den Konzern Siemens eingeleitet, sondern wenn, dann haben bestimmte Personen gegen das Strafrecht verstoßen, gegen die dann das Verfahren geführt wird. Und richtig, bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Es sollte dir eigentlich bekannt sein, dass das Strafrecht nicht am Ausgang aus dem Werksgelände Mch H stoppt. Ein Abseilen zu einer anderen Firma nützt deinen "cleveren PA'lern" in einem solchen Fall nichts.
Wer auch immer einknickt oder auch nicht. Ich kann dir versichern, dass ich nicht einknicken werde.
[quote
C format="text/plain"]... clevere PAler wie z.B. DC rechtzeitig nach Karstadt oder anderswo abgeseilt! [/quote]
:disgust:
Nun DC beim Bankrottladen Karstadt sitzen und irgendwelchen unbedarften alten Omma's überflüssige Sachen andrehn ist eine Sache, eine andere, sehr befriedigende, Sache ist, als Stachel im Fleisch des "Chef's" oder zumindest dessen, der sich dafür hält,im Laden zu sitzen und sich sein hilfloses Gestrample anzusehen.
Mein großer Boss hat mich rausgeschmissen, aber ... ich bin noch da, er ist weg!!
Gruß vom Schlächter
Idi Amin (mein offizieller Spitzname)

Keiner von euch scheint in der Position, daß was man die Realität nennt, beschreiben zu können.
Jeder Betriebsrat verliert bei Siemens und anderen Organisationen dieser Kategorie (Funktionärshierarchien wie beim Militär) umgehend seinen Arbeitsplatz und somit seine Existenzgrundlage wenn er nicht mit Siemens kooperiert. Jedem kann heutzutage an jedem Ort und zu jeder Zeit auf jede Art und Weise gekündigt werden. Aus.
Aus diesem Grund gibt es den sogenannten sozialverträglichen Personalabbau von sogenannten Mehrleistern, die den Funktionären aufgrund ihrer Arbeitsleistung gefährlich werden könnten. Der Betriebsrat, der Faule, braucht nur noch jeden Mitarbeiter, der sich bei ihm beschwert, der Personalabteilung melden, - mit einem Gesprächsprotokoll - und somit ist man wieder Einen los, zum eigenen Vorteil. Bei Siemens werden nicht nur die Protokolle weitergeleitet - wer redet da von Datenschutz? - sonderd gemeinsam überlegt wie man diese Mitarbeiter am besten los wird. Und gemeinsam wird man dann diese Mitarbeiter auch schnell los. Dein vermeintlicher Freund sticht dir das Messer in den Rücken. So ist es am besten zu umschreiben.
Wer da nicht mit macht, und dass sind die allerwenigsten, fliegt. Gründe gibt es wie erwähnt genügend.
Ein Beispiel ist euer geliebter Heribert mit seinem Vize Leo Mayer. Alle draußen.
Wie heißt der langjährige Br - Vorsitzende in Perlach noch mal?? Gruß an stella, eine große Frau.
Die Hofmannstrasse war im übrigen schon immer ein Hort dieser gemenisamen Interessengemeinschaft von Br und Siemens.
Die SPD ist das Synomym dieser Art von Arbeitnehmervertrettung und Gerd Schröder (ich möchte ihn wählen weil er immer so schöne Anzüge und Krawatten anzieht)hat diese Partnerschaft mit seinem Demokratenfreund Putin perfektioniert.
Die alte DDR lässt grüßen. Hoch lebe Deutschland. Deutschland braucht Heinrich David Dan Pierer von Esch.
Er ist ein ganz Großer.
[quote:Idi Amin format="text/plain"]
Nun DC beim Bankrottladen Karstadt sitzen und irgendwelchen unbedarften alten Omma's überflüssige Sachen andrehn (...) [/quote]
Deswegen braucht Karstadt ja auch gute PAler, um den Bankrott zu vermeiden. Und es durchaus interessant und lukrativ, unbedarften alten Omas und anderen ueberfluessige Sachen mit Super-Margen anzubieten. Besser als Handys entwerfen und produzieren, die keiner will!
Hier ist ein Beitrag von "valter" aus Netzwerk IT zum Thema mit ein paar nützlichen Links.
"Münchener Staatsanwalt läßt Betriebsratsdaten bei Siemens auswerten - vertrauliche Daten gelangen an Personalabteilung".[url href="/Members/valter/firmennachrichten/tele/news_item.2005-09-15.6282851882/view"]Zum Artikel[/url]
[quote:ChrisR format="text/plain"]
In einem Strafverfahren braucht für gewöhnlich der Angeklagte einen Rechtsanwalt, nicht das Opfer der Straftat. [/quote]
Ja, das ist korrekt. Das Opfer hat jedoch die Möglichkeit, als Nebenkläger aufzutreten. In diesem Fall wäre das, soweit ich es beurteilen kann, sinnvoll. Und dafür ist ein fähiger Anwalt wichtig!
Allerdings mache ich mir deswegen keine Sorgen, denn ich gehe davon aus, dass der ehemalige Betriebsratsvorsitzende schon die richtigen Entscheidungen treffen wird.
Als Nebenkläger kann man nur bei bestimmten Straftaten auftreten. Welche das sind, ist in §395 StPO geregelt. Dazu gehören: bestimmte Sexualstraftaten, Beleidigung, Körperverletzung, Straftaten gegen die persönliche Freiheit sowie versuchter Mord und Totschlag.
Ausspähen von Daten (§202a StGB) fällt nicht unter diese Straftaten. Verleumdung (§187 StGB) gemäß §395 I Nr. 1b StPO schon. Folglich könnte ein Opfer in letzterem Fall als Nebenkläger auftreten.
Fälle des §119 BetrVG (Behinderung bzw. Störung der Betriebsratsarbeit) werden nur auf Antrag von BR, GBR, KBR oder Gewerkschaft verfolgt. Dieser Straftatbestand fällt ebenfalls nicht unter den §395 StPO, hier ist eine Nebenklage nicht möglich.
@ChrisR:
Noch eine Frage, auch wenn ich die mit meiner juristischen Inkompetenz etwas auf die Nerven gehe:
Es gibt, soviel ich weiß, zwei Arten von Straftaten, nämlich die, die von Amts wegen verfolgt werden müssen, und die, die nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt werden. Falls das stimmt, in welche Kategorie gehören dann die von dir genannten Tatbestände? Ich bin sicher, das interessiert die anderen hier auch, die trauen sich bloß nicht zu fragen!
[quote:Heidi format="text/plain"]Noch eine Frage, auch wenn ich die mit meiner juristischen Inkompetenz etwas auf die Nerven gehe[/quote]Liebe Heidi,
würde mir eine Frage auf die Nerven gehen, dann würde ich einfach nicht antworten. Ich kläre immer gerne auf, insbesondere wenn mich die juristische Frage gerade interessiert.
[quote:Heidi format="text/plain"]Es gibt, soviel ich weiß, zwei Arten von Straftaten, nämlich die, die von Amts wegen verfolgt werden müssen, und die, die nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt werden. Falls das stimmt, in welche Kategorie gehören dann die von dir genannten Tatbestände?[/quote]Ja, so ist es. Beim §119 BetrVG habe ich das oben schon beschrieben, das wird nur auf Antrag von BR, GBR, KBR oder Gewerkschaft verfolgt. Im Falle des BR sind nicht die einzelnen Mitglieder antragsberechtigt, sondern es muss zunächst ein entsprechender BR-Beschluss gemäß §33 BetrVG vorliegen.
Die Beleidigung (§185 StGB) wird gemäß §194 I StGB nur auf Antrag des Verletzten verfolgt. Die Verleumdung (§187 StGB) wird dort zwar nicht erwähnt, aber laut einem der Kommentare zum Strafrecht ist es dort genauso.
Auch das Ausspähen von Daten (§202a StGB) wird gemäß §205 I StGB nur auf Antrag des Verletzten verfolgt. Da es aber nicht nur um abstrakte BR-Daten, sondern u.a. auch um den E-Mail-Verkehr des BR geht, dürfte es ziemlich viele Verletzte geben.
[quote:Heidi format="text/plain"]Ich bin sicher, das interessiert die anderen hier auch, die trauen sich bloß nicht zu fragen![/quote]Wer nicht fragt, bekommt keine Antwort.
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