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UPS darf nicht nur in Teilzeit beschäftigen

erstellt von oops zuletzt verändert: 17.04.2013 00:17
Laut Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg darf UPS Arbeitszeiterhöhungen aufstockungswillige Teilzeitler nicht pauschal verweigern. Ein wichtiger Sieg für alle Parttimer bei UPS Deutschland, den wir dem Einsatz des Stuttgarter Betriebsrats zu verdanken haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts findet ihr hier

(1) Kommentare

Anonymer Benutzer 17.06.2013 12:02
Sind diese Doppelschichten zusammenhängend oder liegen diese weiter auseinander wie z.b. Preload und Reload?
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