Neues Versammlungsrecht gegen Rechts?
Nach dem Eklat im saechsischen Landtag in 2005 durch Mißbrauch des Holocaust Begriffes wird auch eine Aenderung des Versammlungsrechtes diskutiert.
Wie diese Änderung genau aussehen soll, um wirklich nur diese Szene zu treffen und nicht an den Grundrechten der Demokratie zu rütteln, zu denen das Versammlungsrecht gehört, ist noch nicht klar und kann bezweifelt werden. Es ist ebenso fraglich, ob Demokraten sich wegen der Rechtsextremen selbst ihrer Rechte beschneiden sollten oder besser offen dagegen vorgehen.
Ist der wirkliche Stein des Anstoßes das Aufmarschieren der Rechten und daß das meist erst unter Einsatz der Gerichte zustande kommt. Das zu ändern wird allerdings noch nicht umfassend diskutiert, meint Netzwerk IT. Dann erst würde man erkennen, daß es in diesen Fällen an den Entscheidungen der Gerichte, also an einigen Richtern liegt, wenn die Aufmärsche immer wieder gegen den Willen der lokal verantwortlichen Städte und Landkreise zustande kommen, als hätten unsere Verwaltungen weniger Rechte.
Muß das rechte Übel nicht an der Wurzel, bei den Richtern und Staatsdienern angesetzt werden, die hier immer wieder falsche Sympathie zeigen? Warum wird das schon von Tucholski aufgedeckte Übel nicht angepackt und warum werden die für die Demokratie schädlichen Personen weiter geduldet?
Eine Verhaltensrichtlinie könnte hier bereits Wunder bewirken und das Land von den tendenziösen Entscheidungen befreien, die erst die Grundlage der irreführenden Foren liefern.
Ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre eine schnelle Entscheidungen über die prügelnden Neonazi's in Schleswig-Holstein, über die Netzwerk IT am 7.1.05 berichtete , die von Panorama gefilmt wurden.