DB verurteilt zur Datenauskunft
erstellt von valter
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zuletzt verändert:
15.03.2012 19:47
Das Urteil mit Az. 7 Ca 835/10 vom Arbeitsgericht Frankfurt vom 11.1.2012 ist rechtskräftig.
Frankfurt 14.3.2012 Zur kompletten Datenauskunft der Bahntochter DB Systel GmbH gehört es nach der inzwischen rechtskräftigen Entscheidung des Arbeitsgerichtes Frankfurt, deren schriftliche Begründung auf diesem Server verfügbar ist, gehört es Auskunft zu geben über
- ausgesuchten E-Mail-Verkehr
- Eintragungen im hauseigenen Dokumentenmanagementsystem „ATHENE"
- personenbezogenen Daten der mit Mitarbeit-Screening beauftragten Firma Network Deutschland GmbH
- die Eigenverbrauchsanzeige (EVA)
- Reisekosten- und Gehaltsabrechnungssysteme PAISY und Travel Line
- Management Informationssystem (MIP)
- über Systeme PeopleSoft und den Bereich Zugangskontrolle hinaus weitere, z.B. Daten über Gesundheit oder Handicap.