Entschuldigung, die Bahn verletzt Gesetze?
Gesetzverletzung bei der Bahn, als Korruptionsbekämpfung bemäntelte und mit Verletzung des Datenschutzes durchgeführte Spionage der Beschäftigten soll mit Entschuldigung abgetan werden, so als wäre es ein Versehen.
Wenn ein Reisender aus Versehen die Fahrkarte vergisst, darf er Strafe zahlen, Tickets mit Sondertarif. Mit welchem Recht spielt sich die Bahn als rechtschaffen auf, wenn es der Bahnchef mit den Gesetzen nicht so genau nimmt. Reicht da schon eine Entschuldigung? Wie lange kann man sich so einen Gesetzesbrecher im Bahnvorstand leisten?
Was dieser Bahnvorstand nach einer Privatisierung leistet, war bei dieser Spionage nur ein kleiner Vorgeschmack. Warum muß es überhaupt so weit kommen, wenn nachher doch aller teuer vom Steuerzahler wieder zurückgekauft werden muß, weil privater öffentlicher Verkehr nicht funktioniert?