Weihnachtsgeld ist betriebliche Übung
Die in vielen Arbeitsverträgen verwendeten Klauseln, in denen das Entstehen von Rechtsansprüchen verhindert werden soll, können unwirksam sein. In dem Fall der Klage eines Ingenieurs wurde die vorangegangene Entscheidung des LAG Düsseldorf bestätigt.
Dem Streit liegt ein Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag, an dem der Arbeitnehmer nicht mitwirken kann, es sei denn es kommt nicht zum Vertrag. Das BAG hält den als Allgemeine Geschäftsbedingung formulierte Vorbehalt für mehrdeutig und daher nicht wirksam, Pressemitteilung Nr. 90/10 vom 8.12.2010.