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Relativierung Schwarzarbeit

erstellt von valter zuletzt verändert: 06.03.2009 21:41
Nach dem Zumwinkel Urteil mit Millionen Steuerhinterziehung wird auch Schwarzarbeit neu bewertet, die oft nur als Kavaliersdelikt galt

Nach dem Zumwinkel Urteil ist noch schwerer geworden, Schwarzarbeit richtig zu bewerten. Bewährung auf 2 Jahre für eine Millionen Steuerhinterziehung entsprechen rein rechnerisch bei einer Schwarzarbeit im Wert von 1000 Euro mit etwa 200 Euro Steuerverlust 1/5000, also 2x365/5000 = 0,146 Tage oder pauschal etwa 3 Stunden.

Wer sich also mit dem Zumwinkel Urteil vergleicht, beginge bei Schwarzarbeit nur eine strafbare Handlung in einer Größenordnung von Stunden Knast, also doch ein Kavaliersdelikt , das wirklich vernachlässigbar wäre, wenn die Gerichte überall denselben Maßstab anwänden.

Leider ist das nicht so, wie man am Pfandbon Urteil von Emmely sieht und Schwarzarbeit kann daher bei den Kleinen durchaus höher bestraft werden wie bei den großen Fischen, solange die unerträgliche Klassenjustiz nicht aufgehoben wird.

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