EU-Feinstaubrichtlinie ist einklagbar
In einem Musterprozeß, C-237/07, am Europäischen Gerichtshof stellten die Richter fest, dass Bürger die Umsetzung der EU Richtlinie 96/62 einklagen können, EurLex vom 25.6.08
Das Urteil stellt insbesondere fest, dass Bürger bei Überschreitung der Feinstaub-Grenzwerte einen Aktionsplan einklagen können, afp und reuters vom 25.7.08.
Das Gericht stärkt damit die Rechte des Einzelnen beim Umweltschutz. Gefordert werden auch die Umweltbeauftragten in Unternehmen, die nicht länger zusehen dürfen, weil sie mit individuellen Klagen rechnen müssen, wenn sie der Verantwortung nicht voll gerecht werden.