Verwaltungsgericht weist rechtsextreme Schüler vom Gymnasium
Nach anders-lautender Entscheidung einer Vorinstanz bestätigt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den Verweis zweier 17jähriger Schüler durch den Schulleiter.
Die Belästigung des Mitschülers bis vor dessen Wohnung sei eine Missachtung der Menschenwürde und eine Bedrohung, die den sofortigen Schulausschluß rechtfertigt, afp vom 4.8.09 . Das rechtskräftige Urteil bestätigt auch die Notwendigkeit, bereits in der Schule über die rechtsradikalen Rattenfänger mehr aufzuklären und wenn es sein muß, sie aus der Schule zu entfernen.
Az.: 9 S 1077/09 und 1078/09