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Das Antidiskriminierungsgesetz

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:24
Die Zahl der Mobbing Opfer steigt trotz Antidiskriminierungsgesetz, das nach EU Richtlinie 2000/43/EG vom 29.6.2000 in deutsches Recht umgesetzt wurde.

Das Antidiskriminierungsgesetz, auch AGG genannt, ist zwar rechtskräftig geworden, mit dem die EU Richtlinie 2000/43/EG umgesetzt wurde, doch Mobbing hört nicht auf. Arbeitnehmer wurden und werden gepiesackt, weil sie nicht freiwillig ihre Arbeit und damit ihre Existenz aufgeben.

Einige herausragende Beispiele zeigen, daß noch ein großer Nachholbedarf auch bei den Gerichten besteht, die Mobbingopfer nur unzureichend schützen. Das Hauptproblem sind die Beweise des Mobbingopfers:

Versatel Opfer, Vertriebsmitarbeiter Simon D., der einem Kollegen zur Seite sprang, der sich über die unbillige Herabsetzung durch seinen Vorgesetzten beschweren wollte, LinkeZeitung und spiegel vom 9.7.07.

Porsche Opfer, gewerkschaftlicher Vertrauensmann Ulrich S, der willkürlich zum 3. Mal gekündigt und immer noch nicht weiterbeschäftigt wird, muß das LAG Urteil mit dem Gerichtsvollzieher durchsetzen lassen und wird danach vermutlich weiter im Betrieb gemobbt, SolikreisPorsche

(1) Kommentare

Anonymer Benutzer 15.08.2008 11:09
Die Möglichkeiten sind theoretisch und im Ernstfall ist allerhöchstens eine höhere Abfindung drin (die sogleich per Steuern wieder kassiert wird)

Also lieber Valter, frage doch lieber, warum es kein Gesetz gibt, dass schützt