Menschenrechte im Betrieb
Die Verfassung sollten Arbeitnehmer am Werkstor abgeben; denn in dem Betrieben haben Arbeitgeber die Geltung von Grundrechten verweigert. Dagegen richtet sich ein Urteil des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte EGMR, das eine Altenpflegerin gegen die Bundesrepublik erwirkt hat. Die Bundesrepublik mußte ihre Rechtspraxis verteidigen, wonach kritische Arbeitnehmer gekündigt werden. Doch das verstößt gegen die Menschenrechte, in dem Fall gegen das Grundrecht auf freie Meiningsäußerung .
Doch mit seinem Gepolter scheint der Arbeitgeberpräsident nicht durchzukommen. Bis jetzt sieht es so aus, als ob die Bundesrepublik, vertreten durch die Ministerien für Arbeit und Soziales sowie Justiz, nicht weiter gegen das Urteil des EGMR vorgehen, es also akzeptieren.
Die Regierung hat nun ein Problem mit Arbeitgebern, die offen gegen Menschenrechte sind, die sich damit ausserhalb des Grundgesetzes stellen. Wer hätte das gedacht, dass es so offensichtlich ist, Arbeitgeber sind radikal wie andere Extremisten, die es überall gibt und dabei keine Rücksicht auf andere Menschen nehmen. Was macht die Regierung mit ihren radikalen Arbeitgebern? Was muss sich eine Regierung sagen lassen, die berechtigt Menschenrechte in anderen Ländern einfordert, sie aber im eigenen Land nicht gewährleistet. Wieviel Menschenrechts-Urteile will die Regierung kassieren, bis Menschenrechte im Betrieb selbstverständlich werden?
Wer hat den Aufschrei auf die Entgleisung des Arbeitgeberpräsidenten bei Menschenrechte gehört, in dem all die protestieren, die in ihren Betrieben auf die Einhaltung der Menschenrechte achten? Im Netz ist nichts davon zu sehen. Dann ist wohl doch alles nur Gefasel, wenn Arbeitgeber sich über Ethik und Moral auslassen, die sie von den Beschäftigten aber nicht von sich selbst verlangen.