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AT-Abstandsgebot bei Bosch Sicherheitssysteme?

erstellt von Abstand zuletzt verändert: 19.04.2012 06:40
Am 24.04.2012 um 11:15 Uhr findet ein Gütetermin am Arbeitsgericht München statt. Ein SL1-Mitarbeiter (so werden bei Bosch die außertariflichen MA in der Eingangsstufe genannt; MA in höheren SL-Stufen sind dann Abteilungsleiter, Leitender Direktionskreis, usw.) klagt wegen Nicht-Einhaltung des Mindestabstandsgebots nach bayerischem Manteltarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie durch den AG. Dem Vernehmen nach ist an der Zentrale von Bosch Sicherheitssystemen in Grasbrunn bei München eine ganze Reihe weiterer MA in ähnlicher Weise betroffen.
Wann 24.04.2012
von 11:15 bis 12:30
Wo München
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