AT-Abstandsgebot bei Bosch Sicherheitssysteme?
erstellt von Abstand
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zuletzt verändert:
19.04.2012 06:40
Am 24.04.2012 um 11:15 Uhr findet ein Gütetermin am Arbeitsgericht München
statt. Ein SL1-Mitarbeiter (so werden bei Bosch die außertariflichen MA in
der Eingangsstufe genannt; MA in höheren SL-Stufen sind dann Abteilungsleiter,
Leitender Direktionskreis, usw.) klagt wegen Nicht-Einhaltung des
Mindestabstandsgebots nach bayerischem Manteltarifvertrag der Metall- und
Elektroindustrie durch den AG. Dem Vernehmen nach ist an der Zentrale von Bosch
Sicherheitssystemen in Grasbrunn bei München eine ganze Reihe weiterer MA in
ähnlicher Weise betroffen.